Die Beisetzung im Sarg verbindet den Abschied mit einem festen Ort, an den Angehörige immer wieder zurückkehren können – eine gepflegte Ruhestätte, die ganze Generationen überdauert.
Die Erdbestattung ist die älteste und traditionsreichste Form der Beisetzung in unserer Region. Der verstorbene Mensch wird in einem Sarg aus Holz in eine Grabstätte auf dem Friedhof gebettet – ein Ort, an dem Angehörige trauern und zur Ruhe kommen.
Für viele Familien bedeutet das Grab weit mehr als Tradition: Es ist ein dauerhafter Ort für Trauer und Gedenken, der gepflegt, geschmückt und über Jahrzehnte hinweg besucht wird.
Zur klassischen Bestattungskultur gehören die Trauerfeier, die Beisetzung im Kreis der Familie und auf Wunsch auch die Verabschiedung am offenen Sarg.
Die Ruhestätte auf dem Friedhof schenkt Angehörigen Nähe, Halt und einen Ort für ihre Trauer.
Das Grab kann jederzeit besucht werden und wird für viele zum festen Anker in der Trauer.
Auf Wunsch nehmen Angehörige im würdevollen Rahmen am offenen Sarg Abschied.
Grabstein, Bepflanzung und Schmuck lassen sich ganz individuell wählen.
Je nach Friedhof gelten 15 bis 30 Jahre Ruhezeit – bei Wahlgräbern verlängerbar.
Beide Grabarten haben ihre Vorzüge – wir erklären Ihnen die Unterschiede in Ruhe.
Von der Abholung bis zur Beisetzung sind wir an Ihrer Seite.
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Wir holen den verstorbenen Menschen ab und bereiten ihn behutsam für den Abschied vor. Eine Aufbahrung im offenen Sarg richten wir auf Wunsch ein.
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Gemeinsam wählen wir einen passenden Sarg aus. Die Trauerfeier organisieren wir in der Kapelle oder Kirche.
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Nach Trauerrede und Musik wird der Sarg im Beisein der Gäste in das Grab gesenkt. Blumen oder persönliche Beigaben sind möglich.
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Wir informieren Sie über Pflichten und Möglichkeiten der Grabpflege und vermitteln bei Bedarf eine Friedhofsgärtnerei.
Kosten, Ruhezeiten, Grabpflege – hier finden Sie erste Antworten.
Die Gesamtkosten setzen sich aus unseren Leistungen, den Friedhofsgebühren, dem Sarg und der Trauerfeier zusammen. Eine schlichte Erdbestattung beginnt bei etwa 3.900 €. Sie erhalten vorab eine transparente Aufstellung, die genau zu Ihrer Situation passt.
Ja. Für Sargbestattungen gilt in Deutschland die Friedhofspflicht. Die Beisetzung erfolgt auf einem kommunalen oder kirchlichen Friedhof – eine Bestattung auf privatem Grund ist nicht erlaubt.
Die Ruhezeit richtet sich nach Friedhof und Bodenbeschaffenheit und liegt meist zwischen 15 und 30 Jahren. Bei Wahlgräbern kann das Nutzungsrecht verlängert werden, Reihengräber laufen nach der festen Frist aus.
Ja. Auf Wunsch richten wir eine Aufbahrung in unserem Abschiedsraum oder in der Friedhofskapelle ein. Wir begleiten Sie dabei behutsam und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
Bei einem Wahlgrab übernehmen die Angehörigen die Pflege. Gern vermitteln wir eine Friedhofsgärtnerei für die Dauergrabpflege oder beraten zu pflegeleichten Bepflanzungen.
Wir beantworten alle Fragen rund um Grabstätte, Sarg und Trauerfeier – in Ruhe und ohne Zeitdruck.
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